FLD befasst sich seit 1980 mit grenzüberschreitender italienisch-schweizerischer Nachfolge und analysiert das für die Nachfolge geltende Recht. In der Regel ist das auf die Nachfolge anwendbare Recht das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte. Es kann jedoch entschieden werden, dass das anwendbare Recht das des Herkunftslandes des Verstorbenen ist.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Erbfolgeerklärung, bei der Kataster- und Grundbuchsaktualisierung bei Immobilienvererbungen, Steuerberatung, Auflösung der Erbgemeinschaft, Streitigkeiten zwischen den Erben und sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Erbfolge.